Streuobst als Ausgleichsmaßnahme und im Ökokonto

Als Ausgleichsmaßnahme kann eine Streuobstwiese neu angelegt oder ein vernachlässigter Bestand verjüngt werden.

Anlage einer Streuobstwiese

Die Anlage von Streuobstwiesen als Ausgleichmaßnahme bietet viele Vorteile:

  • Sortenvielfalt
    Gefährdete, regionale oder kulturell bedeutsame Sorten können, unabhängig von Ertragserwartungen, gepflanzt oder erhalten werden.
  • Naherholung
    Der traditionelle Streuobstgürtel kann erneuert und ein attraktives Wohnumfeld geschaffen oder erhalten werden.
  • Landschaftsbild
    Die Attraktivität einer Gemeinde für den Tourismus kann gesteigert oder erhalten werden.
  • Biotopvernetzung
    Die Flächen können nach naturschutzfachlichen Gesichtspunkten ausgewählt und Streuobstbestände zu größeren Arealen vernetzt und hierdurch aufgewertet werden.

Voraussetzungen
Streuobstwiesen benötigen als Bestandteil der Kulturlandschaft eine dauerhafte, fachgerechte Pflege. An dieser Pflege mangelt es leider oft. Viele Streuobstwiesen werden nicht oder nur kurz gepflegt, ein ökologisch hochwertiger Bestand kann sich nicht entwickeln. Bereits bei der Planung und Refinanzierung muss deshalb die dauerhafte Pflege berücksichtigt werden. Günstig ist es, wenn der Bewirtschafter der Wiese auch das Obst verwertet.

Verjüngung von Streuobstwiesen als Ausgleichsmaßnahmen

Neben der Neuanlage von Streuobst besteht die Möglichkeit, auch die Verjüngung/Erstpflege als Ausgleichsmaßnahme anrechnen zu lassen. Hierzu zählen der Verjüngungsschnitt vergreister Bäume als mehrjährige Maßnahme bis zur Stabilisierung des Wachstums und das Nachpflanzen von Hochstämmen zur Verbesserung der Altersstruktur eines Bestandes.

Das Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee hat in verschiedenen Projekten dieses Thema näher untersucht und die Ergebnisse in eine Arbeitsgruppe am Umweltministerium Baden-Württemberg eingebracht.

Gegenüber einer Neupflanzung bietet die Verjüngung von Streuobstbäumen deutliche Vorteile:

  • Wertvolle Bestände mit großkronigen Bäumen werden stabilisiert, durch Nachpflanzungen ergänzt und bleiben als Habitat erhalten.
  • Der Bestand ist robuster als eine Neuanlage, beispielsweise gegenüber Wühlmäusen sowie anderen Schädlingen und Krankheiten .
  • Die Folgepflege der adulten Bäume ist einfacher. Es müssen keine Baumscheiben angelegt und gepflegt werden. Die Pflege kann im Abstand von 3-5 Jahren erfolgen.

Voraussetzungen

Nähere Informationen geben die "Fachlichen Hinweise zur Anerkennung der Pflege von Streuobstbeständen". Sie können ►hier heruntergeladen werden (pdf-Datei / 1,1 MB). Für eine erfolgreiche Verjüngung ist der fachgerechte Obstbaumschnitt entscheidend. Falsche oder zu starke Eingriffe können einen Baum nachhaltig schädigen. Im Buch "Naturgemäße Kronenpflege am Obsthochstamm" wird auch die Verjüngung von Hochstämmen detailliert vorgestellt. 

Kontakt: Monika Meyer