Gute Wissenschaftliche Praxis
Das Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee (KOB) bekennt sich zu den allgemein anerkannten Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis, wie sie unter im Kodex der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) formuliert sind. Diese Prinzipien bilden die Grundlage für jede verantwortungsvolle und qualitätsgesicherte wissenschaftliche Arbeit.
Zur Sicherung dieser Standards orientiert sich das KOB an der jeweils gültigen Fassung der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Universität Hohenheim vom 09.03.2022 und übernimmt deren Umsetzung sinngemäß. Dabei tritt an die Stelle der Zuständigkeiten der Universitätsleitung die Leitung des KOB.
Alle wissenschaftlich tätigen Mitarbeitenden des KOB sind verpflichtet, diese Regelungen unter Berücksichtigung der Besonderheiten ihrer Fachdisziplin einzuhalten. Jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler trägt die Verantwortung dafür, dass das eigene wissenschaftliche Verhalten den anerkannten Standards entspricht.
Zu den zentralen Prinzipien gehören insbesondere:
- das Arbeiten lege artis, also nach den anerkannten Methoden der jeweiligen Disziplin,
- Redlichkeit und Transparenz im Umgang mit eigenen und fremden Ergebnissen,
- das kritische Hinterfragen der eigenen Arbeit sowie die aktive Beteiligung am wissenschaftlichen Diskurs.
Auch hinsichtlich des Umgangs mit Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens erkennt das KOB die Verfahrensordnung der Universität Hohenheim sinngemäß an. Diese regelt Definitionen, Zuständigkeiten und Abläufe zur Selbstkontrolle in der Wissenschaft.
Die Leitung des KOB verpflichtet sich, geeignete organisatorische, strukturelle und personelle Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung und Weiterentwicklung guter wissenschaftlicher Praxis am Institut dauerhaft zu gewährleisten.
Link: https://www.uni-hohenheim.de/gute-wissenschaftliche-praxis
Gleichstellung
Gleichstellungsplan (Gender Equality Plan, GEP)
Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee (KOB)
Das Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee (KOB) verpflichtet sich zur Förderung von Gleichstellung, Vielfalt und Chancengleichheit in allen Bereichen seiner Forschung, technischen Arbeit und Verwaltung.
Das KOB erkennt an, dass Chancengleichheit eine wesentliche Voraussetzung für wissenschaftliche Exzellenz, Innovation sowie ein respektvolles und inklusives Arbeitsumfeld ist. Als gemeinnützige Forschungseinrichtung setzt das KOB Gleichstellung durch strukturierte, zugleich pragmatische Maßnahmen um, die in bestehende organisatorische Prozesse integriert sind.
Ziele
Der Gleichstellungsplan (GEP) des KOB verfolgt folgende Ziele:
- Förderung einer fairen und inklusiven Organisationskultur
- Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- Sicherstellung von Chancengleichheit bei Einstellung und Karriereentwicklung
- Verbesserung der Geschlechterbalance in Führungs- und Entscheidungspositionen
- Prävention von Diskriminierung, Belästigung und Ungleichbehandlung
Umsetzung und Verantwortlichkeiten
Die Umsetzung des GEP wird von der Institutsleitung unterstützt und ist in bestehende Rollen und Verantwortlichkeiten integriert.
Das KOB stellt sicher:
- faire, transparente und gendergerechte Einstellungsverfahren
- die Möglichkeit einer vertraulichen Ansprechperson bei Anliegen im Arbeitsumfeld
- die Berücksichtigung von Gleichstellungsaspekten in Entscheidungsprozessen
- die Sensibilisierung für unbewusste Vorurteile und inklusive Arbeitsweisen
Datenerhebung und Monitoring
Das KOB erhebt und analysiert regelmäßig geschlechterdifferenzierte Daten zur Personalstruktur.
Die Ergebnisse werden genutzt, um:
- mögliche Ungleichheiten zu identifizieren
- gezielte Maßnahmen abzuleiten
- eine kontinuierliche Verbesserung zu gewährleisten
Ressourcen und Sensibilisierung
Die Förderung der Gleichstellung erfolgt im Rahmen der bestehenden institutionellen Strukturen.
Das KOB unterstützt dies durch:
- interne Kommunikation und offenen Austausch
- Sensibilisierung für Gleichstellung und Diversität
- Berücksichtigung von Gleichstellungsaspekten in der Personalentwicklung
Verpflichtung
Das KOB versteht Gleichstellung als einen fortlaufenden Prozess und verpflichtet sich, seine Maßnahmen regelmäßig zu überprüfen und weiterzuentwickeln, im Einklang mit nationalen und europäischen Anforderungen, insbesondere im Rahmen von Horizon Europe.