Gute Wissenschaftliche Praxis

Das Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee (KOB) bekennt sich zu den allgemein anerkannten Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis, wie sie unter im Kodex der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) formuliert sind. Diese Prinzipien bilden die Grundlage für jede verantwortungsvolle und qualitätsgesicherte wissenschaftliche Arbeit.

Zur Sicherung dieser Standards orientiert sich das KOB an der jeweils gültigen Fassung der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Universität Hohenheim vom 09.03.2022 und übernimmt deren Umsetzung sinngemäß. Dabei tritt an die Stelle der Zuständigkeiten der Universitätsleitung die Leitung des KOB.

Alle wissenschaftlich tätigen Mitarbeitenden des KOB sind verpflichtet, diese Regelungen unter Berücksichtigung der Besonderheiten ihrer Fachdisziplin einzuhalten. Jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler trägt die Verantwortung dafür, dass das eigene wissenschaftliche Verhalten den anerkannten Standards entspricht.

Zu den zentralen Prinzipien gehören insbesondere:

  • das Arbeiten lege artis, also nach den anerkannten Methoden der jeweiligen Disziplin,
  • Redlichkeit und Transparenz im Umgang mit eigenen und fremden Ergebnissen,
  • das kritische Hinterfragen der eigenen Arbeit sowie die aktive Beteiligung am wissenschaftlichen Diskurs.

 

Auch hinsichtlich des Umgangs mit Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens erkennt das KOB die Verfahrensordnung der Universität Hohenheim sinngemäß an. Diese regelt Definitionen, Zuständigkeiten und Abläufe zur Selbstkontrolle in der Wissenschaft.

Die Leitung des KOB verpflichtet sich, geeignete organisatorische, strukturelle und personelle Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung und Weiterentwicklung guter wissenschaftlicher Praxis am Institut dauerhaft zu gewährleisten.

 

Link: https://www.uni-hohenheim.de/gute-wissenschaftliche-praxis